MVO #007 Unvollständige Maschinen: Was die Maschinenverordnung für Hersteller ändert
Unvollständige Maschinen brauchen unter der Maschinenverordnung mehr als eine aktualisierte Einbauerklärung. Die Folge zeigt, wie Hersteller ihre Produkteinstufung, Sicherheitsnachweise und Montageanleitungen für die Umstellung prüfen können. Am Beispiel eines Achsmoduls wird deutlich, welche Informationen zur sicheren Integration erforderlich sind und warum technische Redaktion, Konstruktion und Produktsicherheit dabei zusammenarbeiten sollten.