CE #009 Nichtkonformität von Produkten
Die Marktaufsicht kann aufgrund einer Nichtkonformität viele verschiedene Maßnahmen ergreifen um Hersteller zu bestrafen. Dazu gehören Bußgelder, Produktrückruf oder Verkaufsstopp. Aber nicht nur der Hersteller kann betroffen sein, den auch Händler und andere Markteilnehmer können ins Visier der Marktaufsicht kommen.
Dort drohen zwar nicht die Strafen wie beim Hersteller, können aber dennoch zu Verlusten und Imageschaden führen. Besonders schwerwiegend kann dies Händler treffen, da diesen die Überprüfung der Produkte auf Basis der CE-Kennzeichnung häufig schwerfällt.
Folgende, hilfreiche Links werden in der Folge genannt:
Artikel des ZDF Magazin WISO
Verzeichnis benannter Stellen der EU (Nando-Verzeichnis)
Website des Beuth-Verlages
GFT Akademie GmbH
Telefon: +49 7836 9567-0
E-Mail: info@gft-akademie.de
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